Interessierte Parteien - Definition und Bedeutung
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Interessierte Parteien

Interessierte Parteien sind Personen oder Gruppen, die von den Aktivitäten einer Organisation betroffen sind oder von ihnen betroffen sein können. In der ISO-Norm 9001 und anderen Managementsystemen sind die Bedürfnisse und Erwartungen der interessierten Parteien ein wichtiger Faktor bei der Festlegung von Zielen und der Umsetzung von Maßnahmen. Hierzu zählen Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten, Aktionäre, Behörden und die Gesellschaft. Die Einbindung der interessierten Parteien ist ein wesentlicher Bestandteil eines erfolgreichen Managementsystems. Eine systematische Erfassung und Analyse der Bedürfnisse und Erwartungen ermöglicht es, die Anforderungen aller Beteiligten zu berücksichtigen und somit die Zufriedenheit und das Vertrauen der interessierten Parteien in die Organisation zu fördern.

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