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Salla Consulting

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in Karlsruhe

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SiFa und sicherheitstechnische Betreuung in Karlsruhe

Von der ersten Beratung bis zur laufenden Betreuung: Salla Consulting übernimmt als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) die sicherheitstechnische Betreuung für Unternehmen in Karlsruhe, klar geregelt und persönlich.

Als Ihre SiFa sorgen wir dafür, dass Ihr Betrieb alle Anforderungen aus ASiG und DGUV Vorschrift 2 erfüllt: mit Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, regelmäßigen Begehungen und praxisnahen Unterweisungen. Der Umfang der Grundbetreuung ergibt sich aus Ihrer Mitarbeiterzahl und Betreuungsgruppe und ist damit von Anfang an transparent. Die betriebsspezifische Betreuung passen wir gemeinsam mit Ihnen an Ihren Betrieb an.

Wir sind für Unternehmen aller Branchen und Größen da, vom Start-up bis zum Industriebetrieb. Karlsruhe verbindet IT und Forschung mit Energie und Maschinenbau, und genau diese Bandbreite betreuen wir täglich. Ob Büro, Entwicklungslabor, Werkhalle oder Baustelle, Sie erhalten eine sicherheitstechnische Betreuung, die zu Ihrem Betrieb passt.

SIFA Karlsruhe

Betriebsbegehungen und Gefährdungsbeurteilungen

Bei regelmäßigen Begehungen prüfen wir Ihre Arbeitsplätze in Karlsruhe auf Sicherheitsrisiken und erstellen daraus rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen und Risikobeurteilungen mit klaren Maßnahmen zur Unfallverhütung.

Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung

Die Grundbetreuung ist gesetzlich vorgeschrieben und berechnet sich nach Mitarbeiterzahl und Betreuungsgruppe: Ihr Betrieb wird laufend beraten und regelmäßig überprüft. In der betriebsspezifischen Betreuung gehen wir tiefer und erstellen gemeinsam mit Ihnen alle Dokumente, die Ihr Betrieb braucht.

Betriebsanweisungen und Unterweisungen

Für Maschinen und Gefahrstoffe erstellen wir verständliche Betriebsanweisungen und bieten Sicherheitsunterweisungen direkt vor Ort in Karlsruhe, vom Gefahrstoff bis zum Brandschutz. Prüfungen wie die Leiterprüfung übernehmen wir gleich mit.

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In einem kurzen Gespräch klären wir Ihre aktuelle Situation und zeigen Ihnen, wie wir Sie konkret unterstützen können.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zur Arbeitssicherheit in Karlsruhe

Ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit gesetzlich vorgeschrieben?

Ja, nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) muss jedes Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Den Umfang der Betreuung regelt die DGUV Vorschrift 2. Für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen ist eine externe SiFa die wirtschaftlichste Lösung, denn Sie zahlen nur die tatsächlich benötigte Einsatzzeit und müssen keinen eigenen Mitarbeiter ausbilden lassen.

Wie setzt sich die sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 zusammen?

Die sicherheitstechnische Betreuung besteht nach DGUV Vorschrift 2 aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung. Die Grundbetreuung ist gesetzlich vorgeschrieben, ihre Einsatzzeit berechnet sich aus der Mitarbeiterzahl und der Betreuungsgruppe Ihres Betriebs. Sie stellt die laufende Beratung und die regelmäßige Überprüfung Ihres Arbeitsschutzes sicher. Die betriebsspezifische Betreuung ist dagegen individuell. Hier passen wir alle Dokumente an Ihren Betrieb an und bearbeiten gemeinsam mit Ihnen alle relevanten Punkte, zum Beispiel die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Unterweisungen. So haben Sie transparente Kosten und eine Betreuung, die wirklich zu Ihrem Betrieb passt.

Wer muss an ASA-Sitzungen teilnehmen?

An den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA) nehmen die Unternehmensleitung, der Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Sicherheitsbeauftragten teil. Pflicht ist der ASA für jeden Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten, er tagt mindestens viermal im Jahr. Als Ihre SiFa nehmen wir für Ihren Betrieb in Karlsruhe teil, bereiten die Sitzungen vor und dokumentieren die Ergebnisse, auf Wunsch koordinieren wir auch Ihre arbeitsmedizinische Betreuung.

Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in Karlsruhe?

Die Kosten richten sich nach dem gesetzlich definierten Betreuungsumfang: Mitarbeiterzahl und Betreuungsgruppe bestimmen die Einsatzzeit der Grundbetreuung, der betriebsspezifische Teil wird individuell vereinbart. So wissen Unternehmen in Karlsruhe von Anfang an, welcher Aufwand auf sie zukommt. Fragen Sie einfach ein unverbindliches Angebot an.

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Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie individuell, praxisnah und zielgerichtet.