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Regalprüfer in RLP und Hessen

Jährliche Regalprüfung beauftragen

Regalprüfer in RLP und Hessen

Regalprüfung in Rheinland-Pfalz und Hessen

Regale in Lagern und Archiven sind täglich hohen Belastungen ausgesetzt. Eine fachkundige Regalprüfung stellt sicher, dass Bauteile unbeschädigt sind, alle Komponenten vorhanden sind und die Regale standsicher montiert wurden.

Unternehmen, die ihre Regale prüfen lassen in RLP und Hessen, erfüllen damit eine zentrale Betreiberpflicht. Grundlage sind unter anderem die Betriebssicherheitsverordnung, die DGUV Regel 108-007 und die DIN EN 15635. Sie verlangen, dass Regale regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden, in Deutschland mindestens einmal pro Jahr.

Bei der Prüfung durch unseren Regalprüfer in Hessen und RLP werden Stützen, Träger, Diagonalen, Anfahrschutz und Bodenbefestigungen systematisch kontrolliert. Nach Anfahrschäden oder anderen Auffälligkeiten erfolgt eine kurzfristige Zusatzprüfung. Alle Feststellungen und Maßnahmen halten wir in einem übersichtlichen Prüfprotokoll fest, das als Nachweis für Arbeitsschutz und Audits dient.


Regalprüfer in RLP und HessenRegalprüfer in RLP und Hessen

Gesetzliche Regalprüfung im Unternehmen
Bei der Regalprüfung wird der tatsächliche Zustand der eingebauten Regale beurteilt. Geprüft werden Beschädigungen, fehlende Bauteile und Standsicherheit. Für Unternehmen, die ihre Regale prüfen lassen in RLP und Hessen, schafft dies Klarheit über den sicheren Betrieb der Lagereinrichtung.

Prüffristen und Prüfungen nach Schäden
Regale müssen mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden. Zusätzlich sind regelmäßige Sichtkontrollen im Alltag wichtig. Unser Regalprüfer in Hessen und RLP bewertet auch Schäden nach Anfahrern oder Verformungen, bevor das Regal wieder vollständig genutzt wird.

Dokumentation und Prüfprotokolle
Alle Ergebnisse der Regalprüfung werden in einem strukturierten Prüfprotokoll festgehalten. Dazu gehören Einstufung der Schäden, empfohlene Maßnahmen und Fristen. So erhalten Unternehmen in Rheinland-Pfalz und Hessen belastbare Unterlagen, wenn sie ihre Regale prüfen lassen und Nachweise für Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung benötigen.

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Fragen und Antworten

Prüfung von Regalanlagen

Regalprüfer in RLP und Hessen

Wie oft müssen Regale geprüft werden?

Regale sind mindestens einmal pro Jahr durch eine befähigte Person zu prüfen. Ergänzend dazu empfehlen sich regelmäßige Sichtkontrollen durch interne Verantwortliche. Bei hoher Beanspruchung oder häufigem Staplerverkehr können kürzere Prüfintervalle sinnvoll sein, damit Unternehmen in RLP und Hessen ihre Regale rechtzeitig prüfen lassen.

Regalprüfer in RLP und Hessen

Welche Regale fallen unter die Prüfpflicht?

Die Pflicht betrifft ortsfeste Regale, in denen Materialien, Waren oder Arbeitsmittel gelagert werden. Dazu zählen etwa Palettenregale, Fachbodenregale, Kragarmregale und mehrgeschossige Anlagen. Sobald von den Regalen eine Gefährdung für Beschäftigte ausgehen kann, ist eine regelmäßige Prüfung durch einen Regalprüfer in Hessen und RLP erforderlich.

Regalprüfer in RLP und Hessen

Wer darf eine Regalprüfung durchführen?

Die jährliche Prüfung muss durch eine befähigte Person mit nachgewiesener Fachkunde erfolgen. Diese kennt die relevanten Regeln, kann Schäden richtig einordnen und geeignete Maßnahmen festlegen. Interne Mitarbeitende können ergänzend einfache Sichtkontrollen übernehmen, ersetzen jedoch nicht die formelle Regalprüfung.

Regalprüfer in RLP und Hessen

Was wird bei der Regalprüfung konkret kontrolliert?

Bei der Regalprüfung werden unter anderem Stützen, Traversen, Diagonalen, Anfahrschutz, Bodenbefestigungen und Schutzbauteile geprüft. Der Regalprüfer bewertet sichtbare Schäden, Verformungen, fehlende Komponenten und die Standsicherheit der Regale. Auffälligkeiten werden eingestuft und mit konkreten Maßnahmen im Prüfprotokoll dokumentiert, damit Unternehmen in RLP und Hessen gezielt nachbessern können.