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Leiterprüfung in Rheinland-Pfalz und Hessen

Leitern prüfen lassen von Experten

Leiterprüfung in Rheinland-Pfalz und Hessen

Leiterprüfung in RLP und Hessen – Leitern sicher und rechtskonform prüfen lassen

Unternehmen sind verpflichtet, regelmäßig eine Leiterprüfung durchzuführen, um die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Leitern, Tritte und kleine Fahrgerüste gelten als Arbeitsmittel und müssen laut Betriebssicherheitsverordnung und DGUV-Vorschriften geprüft werden. Wer keine eigene befähigte Person hat, kann die Leiterprüfung beauftragen und extern durchführen lassen.

Unsere erfahrenen Leiterprüfer in Rheinland-Pfalz und Hessen prüfen Stehleitern, Anlegeleitern, Tritte und Podeste nach gesetzlichen Vorgaben. Dabei wird jede Leiter auf sichtbare Mängel, Stabilität und Kennzeichnung kontrolliert. Auch Neuleitern werden vor der ersten Nutzung erfasst und bewertet.

Unternehmen in RLP und Hessen profitieren von rechtssicheren Prüfungen, klarer Dokumentation und fachgerechter Kennzeichnung. So erfüllen Sie Ihre Pflichten zuverlässig und sorgen für sichere Arbeitsmittel im Betrieb. Leitern prüfen in Rheinland-Pfalz und Hessen wird damit transparent und gesetzeskonform umgesetzt.


Leiterprüfung in Rheinland-Pfalz und HessenLeiterprüfung in Rheinland-Pfalz und Hessen

Gesetzliche Pflicht zur Leiterprüfung
Für Unternehmen ist es rechtlich verpflichtend, Leitern, Tritte und einfache Fahrgerüste regelmäßig prüfen zu lassen. Die Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Vorschriften verlangen eine dokumentierte Leiterprüfung durch eine geeignete Person. So erfüllt der Arbeitgeber seine Pflichten und reduziert Unfälle durch mangelhafte Leitern.

Welche Leitern geprüft werden müssen
Zur Leiterprüfung gehören Stehleitern, Anlegeleitern, Mehrzweckleitern, Tritte, Klapptritte, Podeste und kleinere Fahrgerüste. Erfasst werden alle Leitern im Betrieb, auch privat mitgebrachte oder neu angeschaffte Modelle. Entscheidend ist die Nutzung als Arbeitsmittel, nicht der Einkaufskanal.

Prüfintervalle und Ablauf
Die Prüffristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung und hängen von Nutzungshäufigkeit und Umgebung ab. Jede Leiterprüfung umfasst eine strukturierte Sicht und Funktionskontrolle mit Protokoll und Kennzeichnung. Unternehmen können interne befähigte Personen einsetzen oder einen Leiterprüfer beauftragen und die Prüfungen extern durchführen lassen.

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Fragen und Antworten

Leiterprüfung

Leiterprüfung in Rheinland-Pfalz und Hessen

Nach welchen Vorschriften müssen Leitern im Betrieb geprüft werden?

Leitern gelten als Arbeitsmittel und unterliegen dem Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung. Ergänzend greifen verschiedene DGUV Vorschriften und Regeln zur Benutzung von Leitern und Tritten. Diese Vorgaben verlangen eine regelmäßige Leiterprüfung mit nachvollziehbarer Dokumentation.

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Wie oft müssen Leitern in Unternehmen geprüft werden?

Es gibt keine starre Frist für jede Leiter. Die Häufigkeit der Leiterprüfung ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und richtet sich nach Nutzung, Beanspruchung und Umgebung. In vielen Betrieben sind mindestens jährliche Prüfungen üblich, bei intensiver Nutzung können kürzere Intervalle sinnvoll sein.

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Müssen auch neue Leitern vor der Nutzung geprüft werden?

Ja, auch Neuleitern werden vor der ersten Benutzung in die Leiterprüfung einbezogen. Dabei werden sichtbare Mängel, korrekte Kennzeichnung und Eignung für die geplanten Tätigkeiten geprüft. Erst danach wird die Leiter im Unternehmen freigegeben und im Prüfsystem geführt

Leiterprüfung in Rheinland-Pfalz und Hessen

Wer darf eine Leiterprüfung im Unternehmen durchführen?

Eine Leiterprüfung darf nur von einer „befähigten Person“ nach Betriebssicherheitsverordnung durchgeführt werden. Diese Person muss über Fachkenntnisse, praktische Erfahrung und Kenntnis der aktuellen DGUV-Regeln verfügen. Unternehmen ohne eigenes Fachpersonal können die Leiterprüfung extern prüfen lassen und einen zertifizierten Leiterprüfer in Rheinland-Pfalz oder Hessen beauftragen.