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Externe Erstellung betrieblicher Gefährdungsbeurteilungen

Externe und rechtssichere Erstellung betrieblicher Gefährdungsbeurteilungen

Externe Erstellung betrieblicher Gefährdungsbeurteilungen

Externe Erstellung betrieblicher Gefährdungsbeurteilungen

Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ist nach § 5 ArbSchG für jedes Unternehmen Pflicht. Dabei müssen alle Gefährdungen systematisch erkannt, bewertet und passende Maßnahmen festgelegt werden. Viele Betriebe entscheiden sich bewusst dafür, die Gefährdungsbeurteilung extern erstellen zu lassen, um eine neutrale und rechtssichere Bewertung zu erhalten.

Wir führen dafür eine strukturierte Begehung vor Ort durch, analysieren Arbeitsbereiche sowie Abläufe und dokumentieren alle relevanten Risiken. Anschließend übernehmen wir die vollständige Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und formulieren klare, praxisnahe Maßnahmen.

Unternehmen, die die Gefährdungsbeurteilung beauftragen, profitieren von einer professionellen Dokumentation, besserer Übersicht über Gefährdungen und einem deutlich höheren Sicherheitsniveau. So entsteht eine verlässliche Grundlage, um Arbeitsunfälle zu vermeiden und gesetzlichen Anforderungen dauerhaft gerecht zu werden.


Rechtssichere Erstellung Gefährdungsbeurteilung
Unternehmen müssen Gefährdungen vollständig dokumentieren. Eine extern erstellte Gefährdungsbeurteilung bietet eine neutrale und fachlich sichere Bewertung. So werden alle Arbeitsschutzanforderungen zuverlässig erfüllt.

Präzise Analyse vor Ort
Bei der Begehung prüfen wir Tätigkeiten, Abläufe und Arbeitsbereiche direkt im Unternehmen. Dadurch entsteht eine realistische Einschätzung der Risiken. Die externe Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sorgt für ein klares Bild der tatsächlichen Bedingungen.

Maßnahmen verständlich beschrieben
Zu jeder Gefährdung formulieren wir klare Handlungsschritte, die sich praktisch umsetzen lassen. Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung umfasst auch passende Maßnahmen, damit Arbeitsunfälle reduziert und Strukturen langfristig verbessert werden.

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Fragen und Antworten

FAQ: Externe Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

Wie erstellt man eine Gefährdungsbeurteilung?

Am Anfang steht die genaue Betrachtung der Arbeitsbereiche, Tätigkeiten und Arbeitsmittel. Danach erfolgt die Bewertung der möglichen Gefährdungen und die Festlegung passender Maßnahmen. Viele Unternehmen entscheiden sich dafür, die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung extern durchführen zu lassen, damit die Bewertung neutral und fachkundig erfolgt und die rechtlichen Anforderungen vollständig berücksichtigt werden.

Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Eine Gefährdungsbeurteilung muss immer dann überarbeitet werden, wenn sich Tätigkeiten, Arbeitsmittel oder organisatorische Abläufe verändern. Auch neue Erkenntnisse oder Unfallereignisse können eine Aktualisierung erforderlich machen. Unternehmen, die ihre Gefährdungsbeurteilung beauftragen, lassen sie häufig in regelmäßigen Abständen überprüfen, um dauerhaft auf dem aktuellen Stand zu bleiben.

Muss jedes Unternehmen eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchführen?

Ja, psychische Belastungen gehören ausdrücklich zum Umfang der gesetzlichen Pflicht. Im Zuge der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung müssen daher sowohl körperliche als auch psychische Einflüsse betrachtet und bewertet werden. Viele Unternehmen lassen diesen Teil ebenfalls extern durchführen, um eine fachlich sichere Einschätzung zu erhalten.

Was passiert, wenn keine Gefährdungsbeurteilung erstellt wird?

Ohne Gefährdungsbeurteilung drohen Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz, mögliche Bußgelder und ein erhöhtes Unfallrisiko. Unternehmen beauftragen deshalb häufig eine externe Erstellung, um gesetzliche Anforderungen sicher zu erfüllen.