
Klare Betriebsanweisungen sind ein fester Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Ihre Erstellung wird unter anderem durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gefordert. Damit erhalten Beschäftigte klare Vorgaben, um Risiken zu vermeiden und Arbeitsabläufe sicher umzusetzen.
Wir übernehmen die Erstellung von Betriebsanweisungen extern, wenn Unternehmen diese Aufgabe auslagern möchten. Inhalte für Tätigkeiten, Gefahrstoffe und Maschinen werden fachlich präzise erstellt und auf die tatsächlichen Abläufe im Betrieb abgestimmt.
Die Erstellung erfolgt strukturiert von der Sichtung vorhandener Unterlagen bis zur fertigen digitalen Fassung. Relevante Sicherheitsaspekte werden kompakt zusammengeführt und verständlich formuliert, damit sie im Alltag problemlos genutzt werden können.
Die Bereitstellung erfolgt digital und lässt sich ohne Aufwand in bestehende Arbeitsschutzsysteme integrieren. Unternehmen können die Betriebsanweisung beauftragen und auf Wunsch mehrsprachige Ausführungen erhalten, damit alle Mitarbeitenden die Inhalte sicher verstehen.


Externe Erstellung von Betriebsanweisungen
Wir übernehmen die vollständige Erstellung Ihrer Betriebsanweisungen für Tätigkeiten, Maschinen und Gefahrstoffe. Professionell, rechtssicher und sofort einsatzbereit. Ideal für Unternehmen, die diese Aufgabe auslagern möchten.
Individuell abgestimmt auf Ihren Betrieb
Alle Inhalte basieren auf Ihren tatsächlichen Prozessen und den gesetzlichen Vorgaben. Wir prüfen vorhandene Unterlagen, erkennen Lücken und formulieren klare, verständliche Anweisungen für den Betriebsalltag.
Digital, übersichtlich und mehrsprachig
Sie erhalten alle Betriebsanweisungen digital, leicht integrierbar in vorhandene Arbeitsschutzsysteme. Auf Wunsch mehrsprachig für diverse Belegschaften. Perfekt für moderne Unternehmen.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage – Ihr kostenloses Erstgespräch wartet auf Sie!

Betriebsanweisungen sind notwendig, sobald Tätigkeiten, Maschinen oder Gefahrstoffe ein erkennbares Gefährdungspotenzial aufweisen. Sie dienen als verbindliche Grundlage für sichere Abläufe und unterstützen die Einhaltung geltender Vorgaben.

Eine Überarbeitung ist erforderlich, wenn sich Prozesse ändern oder neue Arbeitsmittel und Stoffe eingesetzt werden. Erkenntnisse aus Gefährdungsbeurteilungen und Vorfällen können ebenfalls Anpassungen notwendig machen. Eine regelmäßige fachliche Prüfung hilft, die Dokumente aktuell zu halten.

Wesentlich sind eine klare Struktur, verständliche Formulierungen und eine realistische Abbildung der tatsächlichen Abläufe. Rechtliche Vorgaben und interne Prozesse müssen berücksichtigt werden. Die Inhalte sollten so gestaltet sein, dass sie auch für Mitarbeitende mit unterschiedlichen Sprachkenntnissen nachvollziehbar sind.

Ja. Für jede Tätigkeit, Maschine oder jeden Gefahrstoff mit Gefährdungspotenzial ist eine separate Betriebsanweisung erforderlich. So wird sichergestellt, dass Mitarbeitende immer genau die Informationen erhalten, die für ihren konkreten Arbeitsbereich relevant sind.