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Was bedeutet DSGVO ?

Verständliche Informationen zu DSGVO

DSGVO: Datenschutz wirksam umsetzen

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit Mai 2018 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar anwendbar. Sie bildet den zentralen Rechtsrahmen für den Schutz personenbezogener Daten innerhalb der EU. Ziel der Verordnung ist es, die Rechte von Einzelpersonen zu stärken und die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Organisationen zu vereinheitlichen.

Was versteht man unter personenbezogenen Daten?

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Name und Vorname
  • Geburtsdatum
  • IP-Adressen oder Standortdaten
  • Kundennummern oder Benutzerkennungen

Welche Grundprinzipien gelten laut DSGVO?

Die DSGVO basiert auf mehreren grundlegenden Prinzipien, die Unternehmen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten einhalten müssen:

  • Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben: Die Datenverarbeitung darf nur auf einer zulässigen Rechtsgrundlage erfolgen.
  • Transparenz: Betroffene Personen müssen verständlich darüber informiert werden, wie ihre Daten verarbeitet werden.
  • Zweckbindung: Daten dürfen nur für klar festgelegte und legitime Zwecke erhoben werden.
  • Datensparsamkeit: Es dürfen nur so viele Daten verarbeitet werden, wie zur Zweckerfüllung unbedingt erforderlich sind.
  • Integrität und Vertraulichkeit: Die Sicherheit der Daten muss jederzeit gewährleistet sein.

Welche Rechte haben betroffene Personen?

Die DSGVO stärkt die Rechte der betroffenen Personen erheblich. Zu den wichtigsten Rechten zählen:

  • Auskunftsrecht: Personen können jederzeit Auskunft darüber verlangen, welche Daten gespeichert wurden.
  • Recht auf Berichtigung: Falsche oder unvollständige Daten müssen auf Wunsch korrigiert werden.
  • Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“): Unter bestimmten Bedingungen können Betroffene die Löschung ihrer Daten verlangen.
  • Widerspruchsrecht: Die Verarbeitung der Daten kann in bestimmten Fällen untersagt werden.
  • Datenübertragbarkeit: Personen haben das Recht, ihre Daten in einem strukturierten Format zu erhalten oder an einen anderen Anbieter übertragen zu lassen.

Welche Pflichten haben Unternehmen?

Unternehmen sind verpflichtet, die Einhaltung der DSGVO aktiv nachzuweisen. Das umfasst unter anderem:

  • die Dokumentation aller datenverarbeitenden Prozesse
  • die Benennung eines Datenschutzbeauftragten (sofern erforderlich)
  • die Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz der Daten
  • die Meldung von Datenschutzverstößen innerhalb von 72 Stunden
  • die Einholung einer informierten und ausdrücklichen Einwilligung bei der Datenerhebung

Was droht bei Verstößen gegen die DSGVO?

Verstöße gegen die DSGVO können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Diese können bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Daher ist eine sorgfältige Umsetzung der Datenschutzanforderungen nicht nur gesetzlich geboten, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll.

Praxisbeispiel: DSGVO-konformes E-Mail-Marketing

Ein Online-Shop möchte die E-Mail-Adressen seiner Kundschaft für Marketingzwecke nutzen. Gemäß DSGVO ist vor dem Versand von Werbe-E-Mails die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen einzuholen. Diese Einwilligung muss dokumentiert werden und jederzeit widerrufbar sein. Gleichzeitig muss das Unternehmen den Betroffenen die Möglichkeit geben, ihre Daten löschen zu lassen. Durch diese Maßnahmen wird die datenschutzkonforme Kommunikation sichergestellt.

Wie kann ich Sie als ISO-Berater unterstützen?

Als erfahrene Berater für Managementsysteme unterstützen wir Sie bei der praxisnahen Umsetzung der DSGVO in Ihrem Unternehmen. Gemeinsam analysieren wir Ihre Prozesse, identifizieren Schwachstellen und etablieren wirksame Datenschutzmaßnahmen.

Profitieren Sie von meiner Expertise und sichern Sie sich rechtskonformen Datenschutz als Wettbewerbsvorteil. Kontaktieren Sie mich gerne für ein unverbindliches Erstgespräch.

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