Die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) definiert spezifische Anforderungen an die Qualität von Leistungen, die von Einrichtungen und Dienstleistern im Bereich der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen erbracht werden. Diese Anforderungen sind in den Anlagen 1 bis 4 der Verordnung festgelegt und betreffen unter anderem die Organisationsstruktur, Qualitätssicherung, Qualifikationen, Ausstattung sowie die Ausbildung der Mitarbeiter.
Die AZAV ist eine zentrale Verordnung, die sicherstellt, dass die Qualität von Dienstleistungen und Maßnahmen im Bereich der beruflichen Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen den festgelegten Standards entspricht. Sie dient der Sicherstellung eines hohen Qualitätsniveaus bei der Durchführung von Maßnahmen, die der Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft dienen. Die AZAV bietet eine einheitliche Grundlage für die Qualitätssicherung und stellt sicher, dass Einrichtungen und Dienstleister die festgelegten Anforderungen erfüllen.
Um die Anforderungen der AZAV zu erfüllen, müssen Einrichtungen und Dienstleister eine regelmäßige externe Qualitätssicherung durchführen. Diese Qualitätssicherung wird von einer unabhängigen Prüfstelle vorgenommen, die von der Zentralen Prüfstelle für Qualitätssicherung (ZPQ) akkreditiert ist. Die Prüfstelle überprüft die Einrichtung auf die Einhaltung der AZAV und stellt sicher, dass die festgelegten Qualitätsanforderungen erfüllt werden.
Die AZAV legt klare Anforderungen an folgende Bereiche fest:
Die externe Qualitätssicherung stellt sicher, dass Einrichtungen und Dienstleister objektiv auf ihre Einhaltung der AZAV überprüft werden. Die akkreditierte Prüfstelle führt die Audits durch und stellt so die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Verfahrens sicher. Sie bietet eine unabhängige Bewertung, die zur kontinuierlichen Verbesserung und Optimierung der Qualität beiträgt.
Die AZAV ist ein unverzichtbares Instrument zur Sicherstellung der Qualität im Bereich der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Als ISO-Berater unterstütze ich Sie dabei, die Anforderungen der AZAV erfolgreich zu erfüllen und ein nachhaltiges Qualitätsmanagementsystem in Ihrer Einrichtung zu etablieren. Damit sichern Sie nicht nur die Qualität Ihrer Dienstleistungen, sondern auch Ihre Zulassung zur Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Arbeitsförderung.