Die AZAV definiert spezifische Anforderungen an die Qualität der Leistungen, die von den Einrichtungen und Dienstleistern erbracht werden müssen. Diese Anforderungen sind in den Anlagen 1 bis 4 der Verordnung festgelegt. Diese Anforderungen betreffen die Organisationsstruktur, die Qualitätssicherung, die Qualifikationen, die Ausstattung und die Ausbildung der Mitarbeiter.
Um die Anforderungen der AZAV erfüllen zu können, müssen die Einrichtungen und Dienstleister in regelmäßigen Abständen eine externe Qualitätssicherung durchführen. Diese externe Qualitätssicherung wird durch eine unabhängige Prüfstelle durchgeführt. Diese Prüfstelle ist von der Zentralen Prüfstelle für Qualitätssicherung (ZPQ) akkreditiert und überprüft die Einrichtungen und Dienstleister auf die Einhaltung der AZAV.
Die AZAV ist eine wichtige Maßnahme, um die Qualität der Leistungen im Rahmen der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen zu sichern und zu gewährleisten. Sie stellt eine einheitliche Grundlage für die Qualitätssicherung in diesem Bereich dar und bietet eine solide Basis für die Umsetzung der Leistungen.